2018-07-31
Im Rahmen der schröderschen AGENDA 2010 musste das bewährte, umlagefinanzierte soziale Sicherungssystem der BRD zerschlagen und in Teilen durch fragwürdige kapitalgedeckte Versicherungsformen einseitig zulasten der Bürger ersetzt werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Blogbeiträge der Freitag Community (dFC) aufmerksam machen:
Achtung, Rentenfresser vom 04.07.2018
Verrechnet, aber richtig vom 31.07.2018
Systematisch und begleitet von Chorgesang der Medien wurde die Parole ausgegeben, in Europa und „ganz besonders in Deutschland“ seien die Bürger bei ihrer Altersvorsorge „übermäßig abhängig von den staatlichen Renten“. Die staatlichen Renten könnten allerdings „nicht mehr das Einkommen bieten, das sie für ihr längeres Leben benötigen“, gleichzeitig sei die private Altersvorsorge „unterentwickelt“. Die Regierungen müssten daher in „Zusammenarbeit mit den Unternehmen eine langfristige, ganzheitliche Strategie“ verfolgen.
Deshalb sei es nötig, die Arbeitnehmer zum Sparen und Investieren am Aktienmarkt zu motivieren, um sie an den Kapitalgewinnen zu beteiligen.
Eine gesetzliche Garantie auf das angesparte Kapital wie in Deutschland sei da aber hinderlich.
So Larry Finks geschäftstüchtige Agitation. Er ist Gründer und Chef des Geldkonzerns Blackrock, das 6.300 Milliarden Dollar Anlagekapital verwaltet. Mit diesem Geld seiner Kunden ist der Finanzriese an 17.000 Unternehmen weltweit beteiligt und Großaktionär bei allen Großkonzernen in Europa und den USA.
[Mit eingearbeitetem Material aus dem dFC-Blog: Achtung, Rentenfresser]
Dass es genau dieser Kapitalmarkt war, der uns die dramatische Finanzkrise seit 2008 bescherte, wird geflissentlich nicht erwähnt. Die nachfolgende Finanzflutung durch EZB und andere Nationalbanken werden jetzt von Banken und Versicherungen dafür verantwortlich gemacht, dass sie “so wenig verdienen”. Die nächste Ausrede, die Kundschaft zu bescheißen.
Auch die Rentenreform 2001 á la AGENDA 2010 ist unter massiver Einflussnahme der Lobbyisten der Finanzmärkte zustande gekommen. Damals standen einige Lebensversicherer am Rande des Abgrunds, und die Mannheimer Versicherung war ja bereits illiquide. Das heißt, man hat dringend nach einer Möglichkeit gesucht, der Versicherungswirtschaft unter die Arme zu greifen
Dafür wurde vom Deutschen Bundestag 2001 ein schleichender Verlust unserer Renten von 20 Prozent bis zum Jahr 2030 bewusst gesetzlich festgeschrieben. Ein frecher, skrupelloser Akt, Arbeitnehmer bzw. potenzielle Rentner für die Rendite privater Unternehmen – Hasardeure, wie wir seit der Lehman-Pleite wissen – in die Pflicht zu nehmen. 85 Millionen Lebensversicherungen haben die Deutschen aktuell abgeschlossen. Auf ihre Spareinlagen erhalten sie keine Erträge mehr, weil die EZB die Finanzmärkte mit Billionenbeträgen päppelt.
Dass diese, insbesondere von der Sozialdemokratie heiß gelobte Privatvorsorge krachend gescheitert ist und teilweise nur dank gesetzgeberischer Tricks überlebt hat, spielt keine Rolle – die Abzocke des Michels als praktiziertes Politikkonzept ist sakrosankt!
Aber ganz schön raffiniert: Über Gewinnabführungsverträge zweigen viele Lebensversicherer immer größere Summen beispielsweise an ihre Muttergesellschaften ab. Wurden 2012 auf diesem Wege noch etwas mehr als 350 Millionen Euro aus den Unternehmen geschleust, waren es 2016 rund 1,1 Milliarden Euro. Unterm Strich belief sich der Gesamtüberschuss der Branche so 2016 auf lediglich 335,5 Millionen Euro – ohne Gewinnabführungsverträge wären es aber rund 1,45 Milliarden Euro gewesen.
die Und nun erlangt diese Politik auch noch die höheren Weihen:
»Ende Juni urteilte der BGH, dass Lebensversicherer ihre Kunden in geringerem Umfang an Kursgewinnen von festverzinslichen Wertpapieren beteiligen dürfen, als das bis vor Kurzem vorgeschrieben war.«
Und nicht nur das:
Laut Gerichtsurteil vom 27. Juni 2018 ist es unter gewissen Umständen zulässig, dass Banken Strafzinsen auf Riester-Verträge verlangen. Entschieden hat dies das Landgericht Tübingen. In dem Verfahren ging es um den Riester-Sparplan “Vorsorge Plus” der Kreissparkasse Tübingen, der zwischen 2002 und 2015 vertrieben wurde.
»Eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern sah das Landgericht nicht. Zwar sei der Grundzins inzwischen negativ geworden, jedoch habe der von der Sparkasse zusätzlich gewährte Bonuszins verhindert, dass Kunden für ihre Sparverträge hätten draufzahlen müssen.«
Na bitte: Alles wird gut!
…
[Dieser Text befindet sich auch als Wortmeldung in der Freitag Community (dFC))
Admin - 10:02:33 @